Der Treppenlift: Sicher und mühelos von Stockwerk zu Stockwerk
Treppen können im Alter zu einer Gefahrenquelle und zu einem ernsthaften Hindernis werden.
Doch es gibt eine Lösung: Ein Treppenlift sorgt dafür, dass Sie auch bei Gehbehinderung weiter sicher und mühelos die Stufen überwinden können. Das klingt nach einer teuren Anschaffung, muss es aber nicht sein. Denn von der Pflegekasse gibt es bis zu 4000 Euro Zuschuss pro Person.
Sie fahren damit in einem langsamen, angenehmen Tempo. Und selbst bei Stromausfall kommen Sie noch sicher ans Ziel, denn die meisten Modelle verfügen über einen Akku.
Reicht der Zuschuss von der Pflegekasse nicht aus, gibt es noch andere Finanzierungsmöglichkeiten. Mit einem Treppenlift können Sie weiter in Ihrem vertrauten Haus oder Ihrer vertrauten Wohnung leben.
Sitzlift oder Plattformlift?
Treppenlifte
- Sie können in jedem Treppenhaus einen Treppenlift problemlos einbauen.
- Die Kosten für einen geraden Treppenlift beginnen bei 3.800 Euro.
- Die Pflegekasse bezuschusst Ihren Treppenlift bei Pflegegrad mit 4.000 Euro.
Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau
Für den Einbau eines Sitzlifts gibt es praktisch keine technischen Hindernisse. Für ganz schmale Modelle reicht es schon, wenn das Treppenhaus 70 Zentimeter breit ist. Am einfachsten – und günstigsten – ist es, wenn ein Sitzlift auf gerader Strecke in die nächste Etage führt. Dafür finden Sie bereits Angebote ab 3800 Euro.
Wenn Sie einen Plattformlift einbauen wollen, sollte das Treppenhaus wenigstens 90 Zentimeter breit sein. Für einen Plattformlift wird auch mehr Fläche an den Endpunkten zum Auf- und Abfahren benötigt.
Kurven sind für einen Treppenlift technisch kein Problem. Sie kosten allerdings Geld. Denn die Führungsschienen werden individuell auf Maß gefertigt. Je länger und je kurviger, desto teurer wird es. Treppenlifte werden mit Elektromotoren angetrieben. Dafür genügt ein gewöhnlicher Hausstromanschluss.
Baugenehmigung: Ja oder Nein?
Für den Treppenlift im privaten Einfamilienhaus benötigen Sie keine Baugenehmigung, solange die Vorschriften eingehalten werden. Anders ist es in einem Mehrfamilienhaus, wo das Treppenhaus auch von vielen anderen Menschen genutzt wird. Der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft müssen ebenfalls zustimmen.
In diesen Treppenhäusern ist eine Mindestlaufbreite von einem Meter vorgeschrieben, die durch die Führungsschiene nicht wesentlich unterschritten werden darf. Der Sitz oder die Plattform lassen sich hochklappen und behindern so im Normalfall nicht andere Nutzer. Je nach örtlichen Verhältnissen kann es sinnvoll sein, den Lift auch noch ein Stück um die Ecke fahren zu lassen, wo Sitz oder Plattform andere nicht stören.
Treppenlift: Kosten und Zuschüsse
Der Einbau eines Treppenlifts ist eine größere Investition. Die günstigste Variante ist der Sitzlift, der nur geradeaus von einem Stockwerk ins nächste fahren muss. Ein solcher ist bereits ab 3800 Euro erhältlich. Für Ausführungen mit Kurven müssen Sie etwa 8000 Euro pro Etage einplanen.
Bei einem Plattformlift beginnen die Kosten bei 9000 Euro. Auch hier wird es umso teurer, je länger er fährt und je mehr Kurven es sind. Da die Führungsschienen für das jeweilige Gebäude maßgefertigt werden müssen, lässt sich leider durch den Kauf eines gebrauchten Treppenliftes nur begrenzt Geld sparen.
Wer einen Treppenlift benötigt, kann jedoch auf Unterstützung hoffen. Folgende Möglichkeiten gibt es:
Pflegekasse
Die Pflegekasse bezahlt einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro pro Person für den Einbau eines Treppenlifts. Der Antrag wird über die Krankenkasse gestellt und von der Pflegekasse ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen Pflegegrad hat. Ein pflegebedürftiges Paar oder eine Senioren-WG können so gemeinsam einen Sitz- oder Plattformlift für ihren Haushalt finanzieren. Es werden allerdings maximal 16 000 Euro pro Haushalt für eine Maßnahme ausgezahlt.
KfW-Bank
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst den barrierefreien Umbau einer Wohnung mit bis zu 6250 Euro. Ein Pflegegrad ist dafür keine Voraussetzung. Erkundigen Sie sich vorab, ob in dem Jahr noch Geld in diesem Fördertopf zur Verfügung steht. Die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein, das Geld wird nicht nachträglich ausgezahlt. Bei der KfW gibt es außerdem günstige Kredite zum altersgerechten Umbau. Sie müssen nicht Eigentümer der Immobilie sein, um sich für einen Zuschuss und oder einen Kredit zu bewerben. Der Vermieter sollte allerdings zugestimmt haben.
Steuererleichterungen
Der Einbau eines Treppenlifts lässt sich unter bestimmten Bedingungen auch als „besondere Belastung“ von der Steuer absetzen.
Berufsgenossenschaft
Ist die Gehbehinderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden, finanziert die Berufsgenossenschaft den Sitz- oder Plattformlift.
Kauf eines Treppenlifts
1) Suchen und vergleichen Sie Anbieter im Internet. Achten Sie dabei auch darauf, ob diese Wartungsverträge und einen Reparaturservice für Notfälle haben. Beim lokalen Fachhändler können Sie Modelle auch testen.
2) Nehmen Sie frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse Kontakt auf, um den Antrag auf Finanzierung zu stellen und zu klären, welche Dokumente in Ihrem Fall benötigt werden.
3) Ein Vertreter der gewählten Firma kommt ins Haus, um bei Ihnen Maß zu nehmen. Er wird sie beraten, auf welcher Seite der Lift geführt werden soll. Dann erst haben Sie die genauen Kosten. Oft können Sie sich sogar die Farben und Materialien für den Sitz aussuchen.
4) Bei besonders schwergewichtigen Personen: Stellen Sie sicher, dass der Lift auch das Gewicht trägt. Sitzlifte schaffen meist bis zu 150 Kilogramm, Spezialmodelle sind noch leistungsfähiger. Ein Plattformlift hebt bis zu 300 Kilogramm.
Die häufigsten Fragen
Am günstigsten ist ein Sitzlift, der nur eine gerade Strecke fahren muss. Hier können Sie schon Angebote ab 3800 Euro finden. Je mehr Kurven und je mehr Stockwerke, desto teurer wird es. Die Angebote für Plattformlifte beginnen bei 9000 Euro.
Im privat genutzten Eigenheim benötigen Sie keine Baugenehmigung. Soll der Lift aber durch ein von vielen anderen genutztes Treppenhaus zu Ihrer Wohnungstür verlaufen, müssen Sie einen Antrag stellen. Sie benötigen auch die Erlaubnis des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
Die Geräusche hängen von der Antriebsart ab, aber auch vom Modell. Die Bandbreite reicht von 30 bis 55 Dezibel. Zahnstangenantrieb ist meist etwas lauter als Traktionsantrieb. 40 Dezibel entspricht ungefähr einem Rasierapparat. Haben Sie sehr geräuschempfindliche Nachbarn, ist es sinnvoll, auf ein möglichst leises Modell zu setzen.
Ein Sitzlift passt praktisch überall hin. Schmale Modelle kommen schon mit 70 Zentimetern Breite im Treppenhaus aus. Ein Plattformlift benötigt etwas mehr Platz. Hier muss auch Fläche zum Auf- und Abfahren eingeplant werden.
Die Sorge vor zu viel Tempo im Treppenlift ist unbegründet. Die maximale Geschwindigkeit beträgt etwa 0,7 km/h. In den Kurven wird es automatisch langsamer. Bei vielen Modellen können Sie die Geschwindigkeit auch einstellen.
Die meisten Treppenlift-Modelle verfügen über einen Akku. Sie fahren auch bei Stromausfall weiter bis zum Endpunkt. Wie oft oder lange ein Lift darüberhinaus per Akku genutzt werden kann, hängt vom Modell ab.